A+L-Seminarprogramm-2025 web - Flipbook - Seite 12
BR II: Beteiligungsrechte bei personellen
Einzelmaßnahmen und Kündigung
– „Mensch geht vor…“
Kündigung, Versetzung, Einstellung – betriebliche Entscheidungen über einzelne
Arbeitsplätze verändern den Arbeitsalltag von Beschäftigten oft in hohem Maße.
Bei personellen Einzelmaßnahmen, wie bei Einstellungen oder Versetzungen von
Beschäftigten, muss der Betriebsrat beteiligt werden. Auch bei Kündigungen geht
es nicht ohne den Betriebsrat.
In diesem Seminar diskutieren die Teilnehmer*innen, was der Betriebsrat und die Betroffenen bei einer Kündigung tun können. Dabei gehen sie besonders auf Gründe für einen
Widerspruch ein und befassen sich mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und das Teilzeit- und Befristungsgesetz
(TzBfG) bilden dafür die Grundlage. Zudem erfahren die Teilnehmer*innen, welche
Funktion das Betriebliche Eingliederungsmanagement hat.
Streitigkeiten bei personellen Einzelmaßnahmen enden häufig vor dem Arbeitsgericht.
Zum Seminar gehört deshalb der Besuch einer Gerichtsverhandlung, die der*die
zuständige Arbeitsrichter*in vor- und nachbereitet.
Seminarinhalte
❱ Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen
❱ Vorläufige personelle Maßnahmen
❱ Kündigungen
❱ Grundzüge der Gesetze KSchG und TzBfG
❱ Rechtsprechung im Arbeitsrecht
❱ Besuch einer Verhandlung am Arbeitsgericht
Hinweis
Jede*r Teilnehmer*in erhält bei diesem Seminar die
Bücher „Rechte des BR bei personellen Einzelmaßnahmen“
und „Rechte des Betriebsrats bei Kündigungen“ in der
neusten Auflage.
Foto: Mit freundlicher Genehmigung
des Bund-Verlags.
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