A+L-Seminarprogramm-2025 web - Flipbook - Seite 136
Der Weg zur Teilnahme für Betriebsratsmitglieder an einer Bildungsveranstaltung
nach § 37 Abs. 6 BetrVG
4. Schritt: Anmeldung
Der Betriebsrat schickt die Anmeldung und Bescheinigung über
den BR-Beschluss, gern auch als Fax oder E-Mail, möglichst bis
6 Wochen vor Seminarbeginn an Arbeit unn Leben DGB/VHS NRW
e.V. Das Anmeldeformular findet ihr auf Seite 141 und unter
www.arbeitundleben.nrw
1. Schritt: Seminarauswahl
Aus dem Bildungsprogramm wählt das Betriebsratsgremium
für seine Mitglieder und Ersatzmitglieder die für ihre Arbeit
erforderlichen Seminare aus.
2. Schritt: Ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss
Die bzw. der Betriebsratsvorsitzende lädt ca. 6 Wochen vor
Seminarbeginn zu einer Betriebsratssitzung ein. Die Tagesordnung muss den TOP „Beschlussfassung über die Entsendung
von Betriebsratsmitgliedern nach § 37 Abs. 6 BetrVG” enthalten:
5. Schritt: Anmeldebestätigung von Arbeit und Leben DGB/
VHS NRW e.V.
a) Nach ihrer Anmeldung erhalten die Kolleg*innen von Arbeit
und Leben DGB/VHS NRW eine Bestätigung per Mail oder
an ihre Privatanschrift.
a) Entsendung der Kollegin Rita Arbeit zum Seminar „BR I”
vom 01.09. – 05.09.2025 in Bielefeld
b) Entsendung des Kollegen Gerd Leben zum Seminar
„Rhetorik IV“ vom 02.12. – 04.12.2025 in Geldern
b) Ca. vier Wochen vor Seminarbeginn erhalten die Kolleg*innen
per Mail oder an ihre Privatanschrift das Einladungsschreiben.
Auf der Betriebsratssitzung wird die Entsendung der Kollegin
Arbeit und des Kollegen Leben nach § 37 Abs. 6 BetrVG
beschlossen. Beide beteiligen sich an der Abstimmung.
6. Schritt: Seminarteilnahme
Die Kolleg*innen nehmen an dem Seminar teil. Um Bezahlung
der Hotelkosten/Seminarpauschale brauchen sie sich nicht zu
kümmern. Arbeit und Leben DGB/VHS NRW rechnet die Kosten
mit dem Arbeitgeber nach Ende des Seminars ab.
Der Beschluss wird im Wortlaut und der Angabe der Stimmenmehrheit in der Niederschrift der Betriebsratssitzung aufgenommen. (Nicht vergessen: jeder Niederschrift ist eine
Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jede Teilnehmerin
und jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat).
Der Betriebsrat kann grundsätzlich selbst bestimmen, zu
welchem Zeitpunkt die Seminarteilnahme erfolgt. Betriebliche
Notwendigkeiten sind nur bei nicht freigestellten Betriebsratsmitgliedern zu berücksichtigen. Als Merkposten gilt hier, der
Betriebsablauf darf auf Grund der Teilnahme des Betriebsratsmitglieds nicht zum Stillstand kommen. Eine Beschlussvorlage
findet ihr auf Seite 139.
Freistellung für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
Die Freistellung erfolgt nach § 179 SGB IX.
Sie sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Entgelts
oder der Dienstbezüge zu befreien, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Dies gilt entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit
der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.
§ 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. Satz 3 gilt auch für die/den mit der höchsten Stimmzahl gewählten Stellvertreterin/Stellvertreter, wenn wegen
ihrer/seiner ständigen Heranziehung die Teilnahme an einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung erforderlich ist. Für die Schwerbehindertenvertretung ist ein Beschluss nicht notwendig.
3. Schritt: Mitteilung an den Arbeitgeber
Der BR teilt den Entsendungsbeschluss dem Arbeitgeber mit.
Ein Musterschreiben befindet sich auf Seite 140.
Unser Service:
Gerne reservieren wir unverbindlich vorab einen
Seminarplatz. Ein Anruf genügt!
Alle Kosten für Seminar, Unterkunft und Verpflegung
werden direkt dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt.
Es ist keine Vorleistung erforderlich.
Unsere Zusammenarbeit mit den zuständigen
Gewerkschaftssekretär*innen
Fachbereich A
Landesfachgruppe IKT
0211 - 618 24-346
Fachbereich PSL NRW
0211 - 618 24-0
gewährleistet eine kompetente Beratung in allen Fragen
zur Arbeit der Interessenvertretung.
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