A+L-Seminarprogramm-2025 web - Flipbook - Seite 18
AuT I: Arbeits- und Tarifvertragsrecht I
– Grundlagenseminar
Seminardaten
17.03. – 21.03.2025
Beginn: 10.00 Uhr
Dortmund, Ringhotel Drees
25-BR00034
1399,00 EUR (0 % MwSt.) zzgl. 418,40 EUR
Übernachtung (inkl. 7 % MwSt.) und
706,60 EUR Tagungsstättenpauschale
(inkl. 7 % MwSt.), bei Bedarf zzgl.
104,60 EUR Voranreise (inkl. 7 % MwSt.)
nach Verfügbarkeit
22.09. – 26.09.2025
Beginn: 10.00 Uhr
Morsbach, Landhotel Goldener Acker
25-BR00035
1399,00 EUR (0 % MwSt.) zzgl. 308,00 EUR
Übernachtung (inkl. 7 % MwSt.) und
562,00 EUR Tagungsstättenpauschale
(inkl. 7 % MwSt.), bei Bedarf zzgl.
65,00 EUR Voranreise (inkl. 7 % MwSt.)
nach Verfügbarkeit
Arbeitsrechtliche Normen finden in Betrieben nicht immer Anwendung. Beschäftigte
kennen ihre Rechte häufig nicht oder scheuen sich, diese durchzusetzen. In diesen
Fällen sind dann die Betriebsräte gefordert. Sie verhindern Verstöße gegen geltendes
Recht und schaffen gemeinsam mit den Beschäftigten Abhilfe. Für die Ausübung der
entsprechenden Beteiligungsrechte sind bestimmte Grundkenntnisse erforderlich.
Dazu gehört das Wissen über grundsätzliche Normen des Arbeitsrechts und geltende
Tarifverträge. In diesem Seminar erfahren die Teilnehmer*innen, welche unterschiedlichen rechtlichen Normen es gibt und wie diese zusammenhängen. Sie lernen, wie
sich das Arbeits- und Tarifvertragsrecht mit dem Betriebsverfassungsrecht kombinieren lässt.
Der Besuch eines Gütetermins am Arbeitsgericht gibt den Teilnehmer*innen praktische Einblicke in die Rechtsprechung im Arbeitsrecht. Die Analyse des*der Richter*in
ermöglicht es zudem, die Grundsätze des Arbeitsrechts an einem Beispiel nachzuvollziehen. Damit lassen sich Einzelfälle in der Betriebsratsarbeit besser bewerten und
einordnen.
Seminarinhalte
❱ Tarifvertragsgesetz
❱ Tarifvertrag
❱ Tarifbindung und Wirkung von Tarifnormen
❱ Ausschlussfristen
❱ Grundlagen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes
❱ Besuch eines Güteverfahrens beim Arbeitsgericht
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG und
§ 179 Abs. 4 SGB IX
AuT II: Arbeits- und Tarifvertragsrecht II
– Aufbauseminar
Seminardaten
19.05. – 23.05.2025
Beginn: 10.00 Uhr
Wuppertal, Vienna House Easy
25-BR00036
1399,00 EUR (0 % MwSt.) zzgl. 420,00 EUR
Übernachtung (inkl. 7 % MwSt.) und
730,00 EUR Tagungsstättenpauschale
(inkl. 7 % MwSt.), bei Bedarf zzgl.
105,00 EUR Voranreise (inkl. 7 % MwSt.)
nach Verfügbarkeit
06.10. – 10.10.2025
Beginn: 10.00 Uhr
Witten, Ardey Hotel
25-BR00037
1399,00 EUR (0 % MwSt.) zzgl. 328,00 EUR
Übernachtung (inkl. 7 % MwSt.) und
562,00 EUR Tagungsstättenpauschale
(inkl. 7 % MwSt.), bei Bedarf zzgl.
82,00 EUR Voranreise (inkl. 7 % MwSt.)
nach Verfügbarkeit
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG und
§ 179 Abs. 4 SGB IX
Der Arbeitsvertrag – um ihn ranken sich viele Gerüchte. Welche Rechte und Pflichten
ergeben sich aus einem Arbeitsverhältnis? Wie wird ein Arbeitsvertrag richtig geschlossen und wie lässt er sich wieder beenden?
Die Mitglieder des Betriebsrats vertreten hierbei die Interessen der Beschäftigten.
Wichtig dafür sind gute Kenntnisse der Gesetze und tarifvertraglichen Bestimmungen.
Im Seminar lernen die Teilnehmer*innen, welche formalen Aspekte für ein begründetes Arbeitsverhältnis notwendig sind. Zudem geht es um die wechselseitigen Rechte
und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgeber.
Die Teilnehmer*innen diskutieren, welche verschiedenen Arten von Beendigungen es
gibt und wann ein Aufhebungsvertrag möglich ist. Im Mittelpunkt stehen dabei die
unterschiedlichen Auswirkungen für Beschäftigte.
Der gemeinsame Besuch eines Kammertermins am Arbeitsgericht verdeutlicht die Inhalte in der Praxis. Die Teilnehmer*innen erhalten dort durch die Diskussion mit
einer*einem Arbeitsrichter*in tiefe Einblicke in die Grundsätze des Arbeitsrechts.
Seminarinhalte
❱ Arbeitsverhältnis und Arbeitsvertrag
❱ Abmahnung
❱ Ordentliche und außerordentliche Kündigungen
❱ Betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigungen
❱ Aufhebungsvertrag
❱ Besuch eines Kammertermins beim Arbeitsgericht
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