A+L-Seminarprogramm-2025 web - Flipbook - Seite 36
Außertarifliche Angestellte – ein Thema für
Betriebsräte!
Seminardaten
10.04.2025
Beginn: 10.00 Uhr
Dortmund, Ringhotel Drees
25-BR00063
379,00 EUR (0 % MwSt.) zzgl.
125,00 EUR für Tagungsstättenpauschale
(inkl. 7 % MwSt.)
In vielen Betrieben gibt es immer mehr so genannte Außertarifliche (AT-)Angestellte,
zum Beispiel in Leitungspositionen oder als Expert*innen. Für sie gilt nicht der Tarifvertrag. Aber sie werden vom Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz
vertreten. Betriebsräte können daher einen Großteil der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von AT-Angestellten wie Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub usw. regeln.
Es ist auch sinnvoll, das zu tun. Denn die Arbeitsbedingungen der AT-Angestellten
haben auch Auswirkungen auf die tariflichen Beschäftigten - und umgekehrt.
Über sinnvolle Regelungsinhalte informieren wir in diesem Seminar anhand von praktischen Beispielen und der aktuellen Rechtsprechung.
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 SGB IX,
§ 42 Abs. 5 LPVG NRW und
§ 54 Abs. 1 BPersVG
Seminarinhalte
Arbeits- und tarifrechtliche Stellung von AT-Angestellten
❱ AT-Angestellte und leitende Angestellte
❱ Abgrenzung zu Tarifbeschäftigten und Kriterien der Zuordnung
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei AT-Angestellten
❱ Gehaltsgrundsätze
❱ Tarifliche Entgeltsteigerungen und deren Folgen
❱ Arbeitszeitregelungen
❱ Vergütung von Mehrarbeit
❱ Vorteile einer Gewerkschaftszugehörigkeit
Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Vergütung von AT-Angestellten
❱ Wegfall Tarifvorbehalt und Regelungsmöglichkeiten durch Betriebsvereinbarung
❱ Mitgestaltung von Vergütungssystemen, variablen Vergütungen und Bonifikationen
❱ Stellenbewertung und Gehaltsgruppenregelung
Betriebliche Mitbestimmung bei sonstigen AT-Arbeitsbedingungen
❱ Arbeitszeit, Flexibilisierung und Mehrarbeit
❱ Firmenwagen
❱ Urlaub, Kündigung
Referent
Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt, silberberger.lorenz, kanzlei für arbeitsrecht
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