A+L-Seminarprogramm-2025 web - Flipbook - Seite 47
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung –
Die Voraussetzung für jeden guten Arbeitsschutz
Seminardaten
12.05. – 16.05.2025
Beginn: 10.00 Uhr
Duisburg, Mercure Hotel
25-BR00056
1499,00 EUR (0 % MwSt.) zzgl. 436,00 EUR
Übernachtung (inkl. 7 % MwSt.) und
729,00 EUR Tagungsstättenpauschale
(inkl. 7 % MwSt.), bei Bedarf zzgl.
109,00 EUR Voranreise (inkl. 7 % MwSt.)
nach Verfügbarkeit
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 SGB IX,
§ 42 Abs. 5 LPVG NRW und
§ 54 Abs. 1 BPersVG
Hand aufs Herz, wer kennt schon die Gefährdungsbeurteilung für den eigenen
Arbeitsplatz? Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist zwar eine gesetzliche
Aufgabe des Arbeitgebers, aber was passiert da wirklich?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist nur mit der Mitbestimmung der Betrieblichen
Interessenvertretung und der aktiven Beteiligung der Belegschaft nachhaltig und
zielführend. Deshalb ist es wichtig, dass die Betriebliche Interessenvertretung über
umfassendes Wissen dazu verfügt.
Im Seminar werden die häufig vorkommenden Fragen bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung beantwortet. Die Teilnehmer*innen erhalten einen Überblick über
die Mitbestimmungsrechte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und die daraus
resultierenden Chancen. Es werden Handlungsmöglichkeiten und wirksame Maßnahmen für einen guten Arbeitsschutz erarbeitet.
Seminarinhalte
❱ Zentrale Funktion der Gefährdungsbeurteilung im Arbeits- und Gesundheitsschutz
❱ Gesetzliche Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung auf Grundlage des
Arbeitsschutzgesetzes und weiterer Verordnungen
❱ Die Ausgestaltung einer ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung unter
Berücksichtigung von physischen und psychischen Faktoren
❱ Die Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung nach Betriebsverfassungsgesetz und aktueller Rechtsprechung
❱ Einbindung der Belegschaft
❱ Verfahren, Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
❱ Arbeitsschutz im Kontext moderner Arbeitswelten
❱ Ideen für eigene Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Referent*innen
Peter Heimer, ehemaliger Arbeitsschutzbeamter in NRW und Personalrat
Matthias Fricke, ehemaliger Betriebsrat/Betriebsratsvorsitzender
Deutsche Telekom Technik GmbH
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