A+L-Seminarprogramm-2025 web - Flipbook - Seite 48
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Angebot!
Seminardaten
08.09. – 10.09.2025
Beginn: 10.00 Uhr
Witten, Ardey Hotel
25-BR00057
1499,00 EUR (0 % MwSt.) zzgl. 164,00 EUR
Übernachtung (inkl. 7 % MwSt.) und
356,00 EUR Tagungsstättenpauschale
(inkl. 7 % MwSt.), bei Bedarf zzgl.
82,00 EUR Voranreise (inkl. 7 % MwSt.)
nach Verfügbarkeit
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 SGB IX,
§ 42 Abs. 5 LPVG NRW und
§ 54 Abs. 1 BPersVG
Psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung
Die Gesundheit der Beschäftigten im Betrieb ist ein wichtiges Thema für die Interessenvertretungen. Nicht umsonst steht ihnen u.a. mit § 87 BetrVG oder § 78 BPersVG die
volle Mitbestimmung bei diesem Thema zu. Psychische Fehlbelastungen stellen
gerade in den letzten Jahren ein immer höher werdendes Gesundheitsrisiko dar. Der
Gesetzgeber fordert daher mittlerweile auch im Wortlaut des Arbeitsschutzgesetzes,
auch psychische Gefährdungen zu ermitteln und frühzeitig Maßnahmen zum Schutz
der Gesundheit abzuleiten und umzusetzen.
In den Betrieben sieht es jedoch oft anders aus. Die Erfahrungsberichte der Betriebsund Personalräte zeigen, dass sie bei diesem Thema häufig nicht ausreichend eingebunden werden. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen als zentrales Instrument im
Arbeits- und Gesundheitsschutz ist hierbei der Schlüssel zum Erfolg (§ 5 ArbSchG).
Es sind physische wie psychische Belastungen zu ermitteln, um präventiv Gefährdungspotenzialen im Betrieb entgegenzuwirken.
In unserem Seminar machen wir mit den wichtigsten Grundlagen und Methoden der
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vertraut. Wir geben einen Überblick
über die gängigsten Verfahren und zeigen mögliche betriebliche Lösungsmöglichkeiten
auf.
Seminarinhalte
❱ Gesetzliche Anforderungen und Mitbestimmung
❱ Arbeitspsychologische Grundlagen
❱ Begriffe und Zusammenhänge
❱ Grundsätzliche Methoden und beispielhafte Verfahren
❱ Aspekte der Gefährdungsbeurteilung: Prozess, Akteur*innen,
Datenschutz, Dokumentation
❱ Umsetzung von Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle
❱ Hinweise und Richtlinien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)
❱ Prävention und „menschengerechte Arbeitsgestaltung“
❱ Initiativmöglichkeiten für die Interessenvertretung
Referent*innen
Kai Schulz, Bildungsreferent Arbeit und Leben NRW
Matthias Fricke, ehemaliger Betriebsrat/Betriebsratsvorsitzender
Deutsche Telekom Technik GmbH
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