A+L-Seminarprogramm-2025 web - Flipbook - Seite 75
Kommunikation
Mitarbeiter*innenbefragungen –
Durchführung und strategischer Einsatz für
Betriebliche Interessenvertretungen
Seminardaten
23.06. – 24.06.2025
Beginn: 10.00 Uhr
Essen, InterCity Hotel
25-BR00090
779,00 EUR (0 % MwSt.) zzgl. 112,00 EUR
Übernachtung (inkl. 7 % MwSt.) und
323,00 EUR Tagungsstättenpauschale
(inkl. 7 % MwSt.), bei Bedarf zzgl.
112,00 EUR Voranreise (inkl. 7 % MwSt.)
nach Verfügbarkeit
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
Befragungen von Beschäftigten können eine wertvolle Chance für Betriebliche Interessenvertretungen bieten, die Meinungen und Bedürfnisse der Mitarbeiter*innen zu
erfassen, um beteiligungsorientiert zu agieren. Allerdings gibt es bei der Planung und
Umsetzung von Befragungen auch Risiken und Herausforderungen, die beachtet werden sollten.
In diesem Seminar werden deshalb die verschiedenen Aspekte der Mitarbeiter*innenbefragung durch Betriebliche Interessenvertretungen behandelt. Zunächst werden die
rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert und die Rolle des Betriebsrats in Bezug auf
die Mitarbeiter*innenbefragung besprochen. Dabei spielt auch der Datenschutz eine
wichtige Rolle. Themenbezogen haben Betriebliche Interessenvertretungen auch Anspruch auf eine Begleitung durch externe Sachverständige. Anschließend werden die
Grundlagen, die für den Einsatz und die Konzeption von Befragungen wichtig sind,
vorgestellt. Einleitend wird hierzu ein kurzer Überblick über verschiedene Befragungsarten gegeben, anhand ihrer jeweiligen Vor- und Nachteile sinnvolle Einsatzgebiete
diskutiert und der Fokus anschließend auf standardisierte Befragungen gelegt. Die
Prozessschritte einer standardisierten Befragung werden erläutert, wobei der Entwurf
eines Fragebogens inklusive seines Aufbaus, der Vorstellung verschiedener Fragetypen und Regeln für die Frageformulierung einen Schwerpunkt bildet.
Damit die Daten auch sinnvoll interpretiert und genutzt werden können, bildet die Auswertung von Daten einen weiteren Schwerpunkt. In einem ersten Schritt wird gezeigt,
was Kriterien für die Repräsentativität der erhobenen Daten sind. Im Anschluss werden verschiedene Visualisierungsformen und Auswertungsmethoden vorgestellt, um
die Datengrundlage zielgerichtet zu interpretieren und schließlich aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen. Darüber hinaus wird besprochen, wie die Ergebnisse gegenüber
den Befragten kommuniziert und wie sie genutzt werden können, um Veränderungen
im Unternehmen voranzutreiben.
Seminarinhalte
❱ Rechtliche Grundlagen im Betriebsverfassungsrecht
❱ Anwendungsbeispiele aus der Praxis
❱ Anspruch auf sachverständige Begleitung
❱ Datenschutzrechtliche Vorgaben
❱ Ablauf einer standardisierten Befragung
❱ Entwurf des Fragebogens
❱ praktische Umsetzung
❱ Pretest des Fragebogens
❱ Auswertung der Daten
Referent*innen
Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt, silberberger.lorenz, kanzlei für arbeitsrecht
Marvin Schäfer, Fachhochschule Südwestfalen, Institut für Qualitätsentwicklung
und -management (IQEM)
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