A+L-Seminarprogramm-2025 web - Flipbook - Seite 88
Neues
Angebot!
Seminardaten
20.05. – 22.05.2025
Beginn: 10.00 Uhr
Essen, InterCity Hotel
25-BR00072
999,00 EUR (0 % MwSt.) zzgl. 224,00 EUR
Übernachtung (inkl. 7 % MwSt.) und
511,00 EUR Tagungsstättenpauschale
(inkl. 7 % MwSt.), bei Bedarf zzgl.
112,00 EUR Voranreise (inkl. 7 % MwSt.)
nach Verfügbarkeit
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 SGB IX,
§ 42 Abs. 5 LPVG NRW und
§ 54 Abs. 1 BPersVG
Die Rolle des Betriebsrats in der Nachhaltigkeitsberichterstattung – Neue rechtliche
Rahmenbedingungen! Und strategisches
Instrument?
Warum sollten sich Betriebsräte mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung ihres Unternehmens auseinandersetzen? Einerseits betrifft sie Kernbereiche der Mitbestimmung,
wie beispielsweise Gleichstellung, Arbeitsschutz und Weiterbildung. Andererseits gibt
es weitreichende rechtliche Neuerungen, welche die Rolle des Betriebsrats in diesem
Bereich grundlegend verändern.
Mit der Europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) werden
Betriebsräte erstmals explizit als Akteure in diesem Themenfeld etabliert. Darüber
hinaus müssen Betriebsräte vom Arbeitgeber informiert werden und erhalten das
Recht, eine Stellungnahme zu verfassen, die den Aufsichtsorganen des Unternehmens vorgelegt werden muss.*
Zugleich wird mit den Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) eine
Grundlage für die Berichterstattung geschaffen, die erstmals einen verbindlichen
Rahmen vorgibt. Kurzum: jeder Betriebsrat, der sich bisher mit dem Jahresabschluss
befasst hat, wird dies zukünftig auch mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung tun
müssen. Die Frage ist, welche Rolle will der Betriebsrat dabei einnehmen?
In dem Seminar werden alle rechtlichen Grundlagen vermittelt und anhand von
Praxisbeispielen erörtert. Die Teilnehmer*innen erhalten die Möglichkeit, Beispiele
aus den Berichten der eigenen Unternehmen einzubringen.
Seminarinhalte
❱ Einführung in das Themenfeld „Nachhaltigkeit und ESG“
❱ Europäische Richtlinie (CSRD) und Umsetzung in deutsches Recht
❱ Anknüpfungspunkte im Betriebsverfassungsgesetz
❱ Europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS)
❱ Zyklus der Berichterstattung
❱ Wesentlichkeitsanalyse und Stakeholder
❱ Unternehmensstrategie, Ziele und Maßnahmen
❱ Die wichtigsten Kennzahlen
❱ Praktische Tools und Tipps zur Analyse von Nachhaltigkeitsberichten
Das Seminar richtet sich primär an Vorsitzende und ihre
Stellvertreter*innen sowie Mitglieder des Wirtschaftsausschusses. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
* Bei Redaktionsschluss war die Umsetzung in deutsches Recht noch nicht abgeschlossen.
Referent*innen
Anna Kaliga, Bildungsreferentin Arbeit und Leben
Alexander Oberdieck, Bildungsreferent Arbeit und Leben
Marius Tritsch, Wirtschaftsprüfer Korthäuer und Partner GmbH
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