A+L-Seminarprogramm-2025 web - Flipbook - Seite 90
7. Arbeitswelten im Wandel
Die Arbeitswelt verändert sich branchenübergreifend in einem
rasanten Tempo. Betriebliche Interessenvertretungen stehen
daher vor der Herausforderung, bei diesen Veränderungen
Schritt zu halten. Die Automatisierung und Digitalisierung verändert die Art der Arbeit in vielen Bereichen. Durch Anpassungen im Betriebsverfassungsgesetz wird dem seit Sommer
2021 zum ersten Mal Rechnung getragen.
❱ Welche Auswirkungen hat mobile Arbeit auf den
Arbeits- und Gesundheitsschutz?
❱ Welche Fähigkeiten brauchen die Mitarbeiter*innen
in Zukunft und wie kann vorausschauende betriebliche
Weiterbildung aussehen?
❱ Welche Auswirkungen hat diese neue Arbeitswelt für die
Kolleg*innen von uns, die nicht uneingeschränkt belastbar
sind?
Diese und vorangegangene gesetzliche Änderungen, zum
Beispiel im Bereich des Datenschutzes oder der künstlichen
Intelligenz, machen eine Weiterbildung von Interessenvertreter*innen in diesem Gebiet unausweichlich. Ein entscheidender
Faktor für die Menschen in den Betrieben wird aber sein, die
klassischen Mitbestimmungsthemen mit den digitalen Zukunftsthemen zu verknüpfen.
Claus Zanker,
Geschäftsführer INPUT Consulting gGmbH
„Beim Thema „Transformation“ beschleicht viele Beschäftigte und betriebliche Interessenvertreter*innen ein ungutes
Gefühl. Transformation bedeutet einen umfassenden Strukturwandel, beispielsweise durch den Umbau zu einer klimafreundlichen Produktionsweise, kann zum Verlust von
Arbeitsplätzen durch den Einsatz von KI-Anwendungen führen und hat meist veränderte qualifikatorische Anforderungen für die Beschäftigten zur Folge.
Was die einen als Bedrohung wahrnehmen, ist für die anderen Herausforderung und Chance zugleich. Letzteres ist vor
allem dann der Fall, wenn die Beschäftigten gemeinsam mit
ihren betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertreter*innen die Transformation proaktiv und selbstbewusst
in ihrem Sinne gestalten. Durch Mitbestimmung und Beteiligung lassen sich Arbeitsplätze und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer*innen erhalten und gemeinsam
mit dem Know-how der Mitarbeiter*innen Innovationen für
ein nachhaltiges Wirtschaften entwickeln. So kann die
Transformation im Sinne eines sozialen und ökologischen
Umbaus von Wirtschaft und Unternehmen unter Wahrung
der Interessen der Arbeitnehmer*innen gut gelingen.“
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