A+L-Seminarprogramm-2025 web - Flipbook - Seite 92
Neues
Angebot!
Seminardaten
23.09.2025
Beginn: 10.00 Uhr
Duisburg, InterCity Hotel
25-BR00098
379,00 EUR (0 % MwSt.) zzgl.
125,00 EUR Tagungsstättenpauschale
(inkl. 7 % MwSt.)
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 SGB IX,
§ 42 Abs. 5 LPVG NRW und
§ 54 Abs. 1 BPersVG
Mitbestimmung im Datenschutz für Interessenvertretungen – Erfassung, Umgang mit und
Löschung von Beschäftigtendaten
Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen haben ständig mit
persönlichen Daten von Beschäftigten zu tun. Häufig handelt es sich dabei um sehr
sensible Daten, z.B. zur Gesundheit. Die Zuleitung dieser Daten erfolgt inzwischen
meistens elektronisch.
Mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz sind die Anforderungen an die Verarbeitung in den Gremien präzisiert worden. Hierzu gibt es inzwischen auch Rechtsprechung, die konkrete Aufgaben
formuliert. Außerdem hat der Gesetzgeber im BetrVG erstmals die Zusammenarbeit
mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten beschrieben.
Wir klären im Seminar, wie sich diese Herausforderungen in der täglichen Arbeit bewältigen lassen und geben praktische Hinweise, z.B. welche Wichtigkeit heute einem
unternehmenseigenen Löschkonzept zukommt.
Seminarinhalte
❱ Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
❱ Anforderungen an die Datenverarbeitung im Gremium
❱ Herausforderung durch Collaboration-Tools
❱ Umgang mit Gesundheitsdaten
❱ Auskunftsrechte der Beschäftigten
❱ Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung
❱ Befugnisse des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
❱ Mitbestimmung bei der Erstellung von Löschkonzepten
❱ Inhalte von Löschkonzepten
Referent*in
Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt, zertifizierter Datenschutzbeauftragter
und Datenschutzauditor (TÜV®)
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